Immer wieder fragen nicht nur Jungimker nach den rechtlichen Pflichten bei der Bienenhaltung.
Die entsprechenden Bestimmungen dienen stets zur Bekämpfung von Bienenseuchen wie z.B. der Amerikanischen Faulbrut:
Dies hier ist nur eine kleine, aber grundlegende Auswahl!
§ 1a Bienenseuchen-Verordnung BienSeuchV (Bundesrecht)
„Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Zahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.“
Die zuständige Behörde ist im Kreis Neuwied das Veterinäramt der Kreisverwaltung Neuwied, Ringstr. 70, 56564 Neuwied, Email: veterinaerverwaltung[[at]]kreis-neuwied.de
Sie gibt für jede Imkerei eine Betriebsnummer (Registernummer) heraus und speichert die Daten in einem Register.
§ 5 I BienSeuchV
„… Wer die Bienenvölker an einen anderen Standort verbringt, muss auch dies (formlos) dem dort zuständigen Veterinäramt melden.“ Eine mail ist ausreichend.
Sollte der neue Standort außerhalb des Kreises Neuwied sein, „so muss dem neuen zuständigen Veterinäramt unverzüglich ein Gesundheitszeugnis über diese Bienenvölker vorgelegt werden, das vom Veterinäramt des vorherigen Bienenstandortes ausgestellt wurde. Diese Bescheinigung darf nicht vor dem 1. September des vorhergehenden Kalenderjahres ausgestellt und nicht älter als neun Monate sein.“
Also: immer ein Gesundheitszeugnis besorgen, wenn man eine Kreisgrenze oder die Grenze einer kreisfreien Stadt mit den Bienen überschreitet!
Bienenvölker in Beuten sollen immer ihrem Besitzer zuzuordnen sein. Auf dem eigenen oder fremden umfriedeten Grundstück ist das unproblematisch.
Bei freier Aufstellung soll ein entsprechendes Schild angebracht werden. Bei Wanderungen mit Bienenvölkern ist das nach § 5a BienSeuchV vorgeschrieben.
Ein Gesundheitszeugnis bekommt man für 10,- Euro Gebühr vom Veterinäramt, wenn man vorher einen Bienensachverständigen aus dem entsprechenden Kreis um die Besichtigung seiner Bienen bittet.
Die Entnahme von Futterkranzproben entweder vorab durch den erfahrenen Bienenhalter oder offiziell durch den Bienensachverständigen (BSV) ist dringend zu empfehlen. Die Untersuchung in Mayen kostet 14,- Euro für bis zu 5 Völker. Sie werden am Fachzentrum Bienen und Imkerei in Mayen im Labor innerhalb weniger Wochen beprobt. Das Ergebnis wird dem Bienenhalter zugeschickt, der damit beim Amt das Gesundheitszeugnis beantragt.
Die amtlich bestellten Bienensachverständigen im Kreis Neuwied findet ihr hier.
Wer Bienenvölker bzw. Ableger kauft, sollte stets nach einem Gesundheitszeugnis verlangen. Ausnahme: Käufer und Verkäufer wohnen im selben Kreis oder der selben kreisfreien Stadt und die Bienen bleiben in der entsprechenden Gebietskörperschaft.
Die Tierseuchenkasse in Rheinland-Pfalz (LWK Bad Kreuznach):
„Die TSK erbringt Leistungen zur Tierseuchenbekämpfung, zur Tierseuchenprophylaxe und zur allgemeinen Tiergesundheitsfürsorge in Form von Entschädigungen und Beihilfen.“
Sie zahlt z.B. eine Entschädigung, falls die Bienenvölker und die Beuten wegen eines Seuchenbefalls vernichtet werden müssen.
http://www.tierseuchenkasse-rlp.de/de/beitraegemeldung/
„Neuanmeldungen können fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Wir benötigen zur Anmeldung Ihre Postanschrift und die Anzahl der gehaltenen Tiere, ggf. den Standort der Tiere mit der Standortregistriernummer / Betriebsnummer. Die Betriebsnummer/Registriernummer erhalten Sie von der zuständigen Veterinärverwaltung.“
Bienenvölker sind in RLP beitragsfrei! Trotzdem muss zum Stichtag 1.1. eines jeden Jahres bis spätestens zum 15.02. die Meldung online oder per Post gemacht werden.
IN NRW muss man sich ebenfalls anmelden (LWK Münster), dort ist jährlich ein Mindestbeitrag von 10,- Euro zu zahlen.